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Der Handelsvertreter im Auslandsgeschäft - IHK Pfalz

Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig für einen anderen Unternehmer tätig ist und in dessen Namen und für dessen Rechnung Geschäfte vermittelt oder abschließt (§ 84 Abs. 1 HGB).Der Handelsvertreter unterscheidet sich dadurch vom Kaufmann (z.B. Vertragshändler), der im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelt, ebenso wie vom Kommissionär, der zwar ...

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